NV-Bescheinigung

NV-Bescheinigung

Insbesondere bei Renterinnen und Rentner kommt der Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) immer größere Bedeutung zu. Eine NV-Bescheinigung kann
beantragt werden, wenn die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag aber das zu
versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das Finanzamt stellt diese
Bescheinigung in der Regel für 3 Jahre aus. Das Kreditinstitut berechnet dann in der Folge
keine Abschlagsteuer, so daß auch keine Einkommensteuererklärung in diesen Jahren abgegeben werden muß.
Vorteil: Geringere Kosten für die Erstellung der Erklärung und kein Einbehalt der Zinsabschlagsteuer durch das Kreditinstitut.